Razzia in Frankfurt: Spielautomaten beschlagnahmt und Betriebe angezeigt
Posted on: 18/11/2019, 12:59h.
Last updated on: 18/11/2019, 12:59h.
Im Laufe der letzten Woche haben das Ordnungsamt und die Stadtpolizei Frankfurts im gesamten Stadtgebiet Kontrollen in Wettbüros und Gaststätten durchgeführt. Die Beamten seien dabei vor allem auf der Suche nach potentiellen Verstößen gegen die aktuelle Spielverordnung (SpielV) gewesen.
Medienberichten zufolge hätten die Kontrollen zu mehreren Anzeigen sowohl gegen die Betreiber als auch gegen die Hersteller der Spielgeräte geführt. Nichtsdestotrotz habe die Polizei betont, dass der Großteil aller Betreiber die Spielautomaten in rechtmäßiger Weise operiere.
Gravierende Mängel und Verstöße
Polizei und Ordnungsämter führen immer wieder Razzien und Kontrollen durch, um sicherzugehen, dass sich alle Betreiber an die geltenden Richtlinien bezüglich der Maximalanzahl von Spielgeräten und deren technologischer Standards halten.
Die jüngste Großkontrolle aus dem Frankfurter Raum, bei welcher das Ordnungsamt und die Polizei gemeinsam 343 Betriebe untersucht hätten, soll demnach zu insgesamt 47 Anzeigen geführt haben, 25 davon gegen die Betreiber von Spielautomaten und 22 direkt gegen die Hersteller von diesen.
Ein Lokal sei wegen gravierender Mängel sofort geschlossen worden, 22 Spielautomaten seien sichergestellt worden und in 48 Fällen seien weitere Kontrollen notwendig.
Während bislang keine Details über die genauen Verstöße bekanntgegeben wurden, könnte vor allem die neueste Gesetzesänderung für viele der Verwarnungen und Anzeigen gesorgt haben.
Immer strengere Regelungen in Deutschland
Zu Zwecken des Spielerschutzes beabsichtigt die Politik bundesweit seit langem eine drastische Reduzierung aller Geldspielgeräte, sowohl in Spielhallen und Wettbüros als auch in Gastronomiebetrieben.
Gemäß der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung dürfen Gastbetriebe seit dem 10. November dieses Jahres lediglich zwei Geldspielgeräte aufstellen. Im Gesetzestext heißt es:
In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
Alle Geräte müssen darüber hinaus bereits seit November 2018 diverse staatlich festgesetzte technische Standards erfüllen.
Dazu zählt beispielsweise, dass sich jeder Automat nach spätestens drei Stunden Spielzeit automatisch abstellt und zurücksetzt und dass pro Stunde maximal 60 Euro verloren werden können.
Auch müssen Spieler seit einem Jahr mit einem an der Kasse/Theke ausgehändigten Pin-Code spielen, der das gleichzeitige Spiel an mehr als einem Automaten verhindert.
Was hingegen das Aufstellen von Spielautomaten in Spielhallen und Wettbüros betrifft, sieht die aktuell geltende Spielverordnung vor, dass pro 12 m² Grundfläche lediglich ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf.
Unabhängig von der Gesamtgröße des Etablissements wird die Maximalanzahl auf 12 Spielautomaten begrenzt.
Große Mehrheit der Betriebe dennoch rechtmäßig
Noch immer befinden sich in der Bundesrepublik zahlreiche unlizenzierte oder nicht fachgerecht eingerichtete und aufgestellte Spielautomaten. Regelmäßige polizeiliche Kontrollen bringen diese in allen Bundesländern immer wieder ans Licht.
In vielen Fällen handelt es sich jedoch um illegale Geldspielautomaten in Hinterzimmern und zwielichtigen Betrieben, die über keine Zulassung für das Aufstellen von Spielautomaten verfügen.
Wie die Polizei Frankfurt aber bereits letzte Woche gegenüber der Zeitung BILD erklärt haben soll, arbeiteten 90 % aller lizenzierten Glücksspielbetriebe rechtmäßig. Ein Einschreiten seitens der Polizei sei daher mehrheitlich nicht nötig.
Es sei vor allem die Regelmäßigkeit der Kontrollen, die diesen Status Quo aufrechterhalte, denn die Polizei gehe hart gegen Verstöße vor.
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