Wiedereinführung von Geschicklichkeits-Spielautomaten sorgt in der Schweiz für Skepsis
Posted on: 18/05/2020, 01:47h.
Last updated on: 18/05/2020, 05:42h.
Am Freitag hat die Finanzkommission des Basler Grossen Rats eine neue Stellungnahme zum Schweizer Geldspielgesetz veröffentlicht. Darin zeigt sich die Behörde skeptisch gegenüber einer möglichen Wiedereinführung von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten, bei denen Spieler in der Lage sind, durch Können den Ausgang eines Spiels zu beeinflussen.
Das eidgenössische Geldspielgesetz der Schweiz trat im Januar 2019 in Kraft und erlaubt generell die Aufstellung solcher Spielgeräte in Gastronomiebetrieben. Die Zulassung war bislang allerdings kantonal geregelt. Im Kanton Basel-Stadt sind die Geschicklichkeits-Geldspielautomaten seit dem Jahre 1978 verboten.
Was sind Geschicklichkeits-Geldspielautomaten?
Geschicklichkeits-Geldspielautomaten sind Geräte, bei denen der Ausgang einer Spielrunde nicht vom reinen Zufall abhängen darf. Damit heben sie sich vom gewöhnlichen Spielhallenautomaten ab. Laut Richtlinien des Schweizer Kantons Thurgau soll der Gewinn an diesen Automaten überwiegend vom Geschick eines Spielers abhängen. Zudem müsse in der „Mehrheit der Spiele“ ein Gewinn größer dem Einsatz möglich sein. Dem Spieler müssten vielfältige Möglichkeiten geboten werden, das Spiel zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Finanzkommission und Suchtforscher hadern
Wie die Finanzkommission des Basler Grossen Rats in ihrem Bericht darlegt, sei ein Verbot der Geschicklichkeitsautomaten in Anbetracht der Verbreitung anderer Glücksspielvarianten wie Online-Jass (ein traditionelles Schweizer Kartenspiel) nicht mehr zeitgemäß.
Auch der Regierungsrat hatte sich für eine Legalisierung der Geschicklichkeitsspiele ausgesprochen. Befürchtet werde allerdings, dass der Kanton Basel-Stadt nach der Aufhebung des Verbots von den Geräten „überschwemmt“ werden könne. Problemspieler und pathologische Zocker könnten in Gaststätten mit den Automaten in Kontakt gelangen. Die Baseler Suchthilfe vermute, so die BZ-Basel, dass:
potenziell spielsüchtige Menschen, die sich mit einer Casino-Sperre haben belegen lassen und sich in einer Behandlung befinden, in Restaurants wieder in Berührung mit solchen Automaten kommen.
Um ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, sollen Gastronomen zwar zukünftig Suchtpräventionskonzepte vorlegen und die Automaten streng überwachen, die Effektivität der Maßnahmen werde bislang jedoch bezweifelt. Wie gut die Schutzkonzepte funktioniert haben, könnten regelmäßige Zwischenbilanzen zur Spielsucht feststellen, die von der Baseler Suchthilfe gewünscht werden.
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