Steuervorteile für Spielbanken verstoßen gegen EU-Recht
Posted on: 21/06/2024, 04:59h.
Last updated on: 21/06/2024, 05:39h.
Auf die deutschen Spielbanken könnten demnächst Steuernachzahlungen zukommen. Grund dafür ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Diese kommt zu dem Schluss, dass Teile der hierzulande geltenden Steuerregelungen für Spielbanken nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Auslöser der Entscheidung der EU-Kommission war ein im Dezember 2019 eingeleitetes Verfahren. In diesem sollte geklärt werden, ob die besonderen Steuerregelungen für Spielbanken in Deutschland mit den Beihilfevorschriften der EU im Einklang stehen. Die Prüfung war aufgrund von Beschwerden von Wettbewerbern der Spielbanken-Betreiber eingeleitet worden.
Die Behörde gelangte im Rahmen der Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Steuerregelungen den Spielbanken einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. So sei die sich daraus ergebende Steuerlast potenziell geringer als die Steuerlast nach den normalen Steuervorschriften.
Margrethe Vestager, EU-Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu:
Unsere eingehende Prüfung hat bestätigt, dass die besonderen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Deutschland muss die Beihilfen nun zurückfordern, die besondere Steuerregelung abschaffen und dafür sorgen, dass Spielbankunternehmen die gleichen Steuern zahlen wie private Anbieter.
Wie hoch die möglichen Rückzahlungen ausfallen, dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein. Grund dafür sind die landestypischen Steuerregelungen für die Branche.
Länderspezifische Betrachtung
Die EU-Kommission stellte fest, dass die Erleichterung für die Spielbanken in den Bundesländern nicht automatisch gewährt wird. Sie forderte die deutschen Behörden deshalb auf, im Einzelfall zu ermitteln, ob den Betreibern ein Vorteil gewährt wurde oder nicht.
Eine Lösung des Problems könnte Hamburg in seinen Steuervorschriften bereits bieten. Dort gibt es seit Anfang des Jahres eine neue Ausgleichsabgabe für die Spielbanken. Sie wird entrichtet, wenn die Steuerlast des Betreibers nach den besonderen Steuervorschriften niedriger ist, als sie es nach den normalen Steuervorschriften wäre. Diese Methode könnte nach Ansicht der Kommission verhindern, dass den Spielbanken ein Vorteil gewährt werde. Damit stelle diese Regelung sicher, dass es keine staatlichen Beihilfen gebe.
In einem Rundschreiben wies der Hamburger Automaten-Verband (HAV) darauf hin, dass die Berechnung nun bei den Behörden der Länder liege. Diese müssten feststellen, ob und in welchem Steuerjahr welcher geldwerte Vorteil durch die Steuerverschonung gewährt worden sei.
Darüber hinaus müsse die steuerliche Bewertung der Spielbanken EU-konform überarbeitet werden. Wann und in welcher Form die Gesetzgeber in den Bundesländern auf die EU-Kritik reagieren und die Regelungen entsprechend anpassen, wird sich zeigen.
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