48 Millionen Euro hinterzogen? Prozessauftakt gegen Glücksspiel-Clan in Hagen
Posted on: 28/05/2019, 01:37h.
Last updated on: 28/05/2019, 04:02h.
Seit gestern müssen sich im nordrhein-westfälischen Hagen drei Spielhallenbetreiber vor Gericht verantworten. Den Mitgliedern einer türkisch-kurdischen Großfamilie wird vorgeworfen, mithilfe manipulierter Software über Jahre hinweg 48,4 Millionen Euro an Steuern und Abgaben am Staat vorbeigeschleust zu haben. Die Verteidigung wehrt sich mit Anträgen.
Mammutprozess bis 2020
Der gestern gestartete Prozess um Steuer- und Abgabenhinterziehung und gewerbsmäßige Manipulation von technischen Aufzeichnungen konfrontiert das Landgericht Hagen mit einer Mammutaufgabe:
58 Prozesstage setzten die Richter der Wirtschaftsstrafkammer an, das Urteil soll voraussichtlich am 30. Januar 2020 fallen.
Die Anklage wirft den drei Angeklagten im Alter von 39, 43 und 50 Jahren vor, eine Manipulationssoftware in von ihrer Großfamilie betriebenen Spielhallen in diversen Städten Nordrhein-Westfalens eingesetzt zu haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen Standorte in Hagen, Datteln, Duisburg, Dortmund, Hattingen, Hilden, Holzwickede, Langenfeld, Meinerzhagen und Menden von den Manipulationen betroffen gewesen sein. Alle Spielhallen befanden oder befinden sich im Besitz des Hauptangeklagten oder seiner weitreichenden Verwandtschaft.
Software manipulierte automatisierte Aufzeichnungen
Durch die Manipulation automatisierter Aufzeichnungen der Geldspielgeräte sei es den Männern gelungen, so der Vorwurf, die wirklichen Einnahmen ihrer Betriebe vor den Behörden massiv kleinzurechnen.
So soll es ihnen möglich gewesen sein, Gewerbesteuern, Kapitalertragssteuern, Einkommensteuern, Umsatzsteuern und kommunale Abgaben zu hinterziehen. Zwischen dem 31. Dezember 2008 und dem 18.September 2018 soll so ein Schaden in Höhe von insgesamt 48,8 Millionen Euro entstanden sein.
Im September 2018 hatte eine konzertierte Aktion der Strafermittler gegen den Casino-Clan bundesweit für spektakuläre Bilder gesorgt: Bei Razzien in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens hatten die Ermittler tonnenschweres Münzgeld aus den Spielhallen der Großfamilie abtransportiert.
Besonderes Aufsehen erregte eine Vielzahl konfiszierter Luxuswagen. Darunter auch ein Lamborghini, dessen Neupreis bereits in der Grundausstattung die 300.000 Euro-Marke übersteigt.
Derzeit werden die Fahrzeuge aus dem Luxussegment im Auftrag des Finanzamtes Hagen vom Zoll versteigert.
Ein Mann, 743 Anklagepunkte
Laut 99-seitiger Anklageschrift sollen die Mittel für die aufwendige Lebensführung der Beschuldigten zumindest teilweise aus illegalen Aktivitäten stammen. Allein dem 43-jährigen mutmaßlichen Haupttäter werden 743 Straftaten zur Last gelegt:
So soll er in 459 Fällen Abgabenhinterziehung betrieben haben und in 193, größtenteils schwere, Steuerhinterziehung. Weiterhin soll sich der Mann 91-mal der gewerbsmäßigen Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig gemacht haben.
Gemeinsam mit seinem mitangeklagten 39-jährigen Bruder soll er zudem 184 weitere Straftaten ähnlicher Art begangenen haben. Diese allein sollen einen Schaden von 43,5 Millionen Euro nach sich gezogen haben.
Dem jüngeren der Brüder allein werden weitere 79 einschlägige Anklagepunkte zur Last gelegt. Der dritte Mitangeklagte steht wegen insgesamt 272 einzelner Straftatbestände vor Gericht. Auch bei ihm geht es um die Delikte der Fälschung, Steuer- und Abgabenhinterziehung.
U-Haft gegen Menschenrechtskonvention?
Während seine beiden mutmaßlichen Komplizen sich derzeit auf Kaution auf freiem Fuß bewegen, befindet sich der mutmaßliche Haupttäter bereits seit seiner Festnahme vor acht Monaten in Untersuchungshaft.
Bei einem Haftprüfungstermin hatte das Oberlandesgericht Hamm erklärt, die im Normalfall auf ein halbes Jahr begrenzte Unterbringung in der U-Haft aufgrund des dringenden Tatverdachts des Angeklagten auszuweiten.
Sein Verteidiger, Ullrich Sommer, ist anderer Auffassung:
Sein Mandant müsse mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention umgehend freigelassen werden. Zudem stehe ihm eine Entschädigung zu, forderte der Jurist gestern vor Gericht.
Befangene Richter, illegale Ermittlungen?
Über den Antrag Sommers entschied die Wirtschaftskammer bislang ebenso wenig, wie über die Forderung zweier weiterer Verteidiger, den Prozess bis auf Weiteres auszusetzen.
Ihnen seien die Originaldateien des Hauptbeweismittels, eines bei einem der Angeklagten gefundenen Datenträgers, erst kurz vor Prozessbeginn zugegangen. Somit sei eine ordentliche Analyse der Beweiskraft bislang nicht möglich gewesen, so die Anwälte.
Zudem sei nicht auszuschließen, dass es zwischen der Beschlagnahmung und der Auswertung durch Sachverständige unbefugten Zugriff auf das Beweismittel gegeben haben könne.
Das fragliche Netbook hatte sich im Besitz des 50-jährigen Beschuldigten befunden und den Ermittlern nach der Beschlagnahmung im Jahr 2016 erste Hinweise auf das mutmaßlich kriminelle Geschäftsmodell der Angeklagten gegeben.
Ebenfalls in der Kritik der Verteidiger: Ein mutmaßlich befangener Richter und ein angeblich im Zuge der Ermittlungen illegal eingesetzter V-Mann. Diesbezügliche Vorwürfe werden wohl im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären sein.
Was genau das Verfahren, dessen nächster Termin für den 11. Juni angesetzt ist, bringen wird, darf mit Spannung erwartet werden.
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