Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt legt Mindestabstände fest
Posted on: 01/05/2023, 08:49h.
Last updated on: 01/05/2023, 08:50h.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Ende der vergangenen Woche das Spielhallengesetz verabschiedet. Dabei wurden Mindestabstände zwischen Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen festgelegt. Zugleich lässt das Gesetz Ausnahmen von den Mindestabständen zu.
Das am 27. April beschlossene Spielhallengesetz der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP folgt den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus.
Den Beschlussempfehlungen zufolge sind für Spielhallen in Sachsen-Anhalt die Betriebserlaubnisse zu versagen, wenn:
- eine Spielhalle den Abstand von 200 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle unterschreitet,
- eine Spielhalle den Abstand von 200 Metern Luftlinie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen unterschreitet,
- eine Spielhalle im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen steht oder zusammen mit einer weiteren Spielhalle in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht ist (Mehrfachkonzession).
Spielhallengesetz von Sachsen-Anhalt sieht Ausnahmen vor
Zu den nunmehr gesetzlich festgelegten Mindestabständen für Spielhallen in Sachsen-Anhalt gibt es allerdings einige Ausnahmeregelungen. Diese gelten beispielsweise für Spielhallen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 lizenziert wurden.
Ausnahmen zu den Mindestabständen können zudem im Fall von Spielhallen zugelassen werden, die von „einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert“ wurde. Sie sind zudem möglich, wenn das Personal der betreffenden Spielhalle gesondert geschult wurde oder die Betreiber über einen Sachkundenachweis verfügen. Dieser ist mittels einer Unterrichtung mit abschließender Prüfung zu erwerben.
An diesen Ausnahmeregelungen übte die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen harsche Kritik. Sie erklärte in einer Pressemitteilung, im neuen Spielhallengesetz mangele es an Jugend- und Spielerschutz.
Sebastian Striegel, dem innenpolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion, zufolge sei rund 100 Spielhallen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt worden. Dies sei rund ein Drittel aller Spielhallen im Bundesland. Er könne jedoch keine Härtefälle erkennen, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen würden. Das Gesetz ermögliche eine Verlängerung der Ausnahmen „in die Ewigkeit“ und die gesetzlich vorgesehen Reduzierung der Spielhallen erfolge nicht.
Striegel weiter:
Stattdessen wird auf besondere Schulungen des Spielhallenpersonals und eine Zertifizierung der Spielhallen durch eine akkreditierte Prüforganisation gesetzt. Ich habe erhebliche Zweifel, dass dem Jugend- und Spielerschutz damit ausreichend Rechnung getragen wird.
Dieser Argumentation dürften Vertreter des Glücksspielmarktes und der Automatenindustrie nicht folgen. Sie betonen immer wieder, dass eine Qualitätskontrolle hinsichtlich des Spielerschutzes zielführender sei als eine Beschränkung des Angebotes. Eine Beschränkung von Spielhallen sei für die Kanalisierung der Spieler insbesondere angesichts der Tatsache, dass Online-Glücksspiel-Angebote jederzeit und ortsunabhängig verfügbar seien, nicht sinnvoll.
So argumentierte beispielsweise die Automatenbranche in Mecklenburg-Vorpommern, wo strenge Mindestabstände beschlossen wurden. Automatenunternehmer starteten hier in Sorge um rund 600 Arbeitsplätze eine Online-Petition, die beim Landtag eingereicht wurde. Diese blieb allerdings ohne Erfolg.
Dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern scheint die Landesregierung von Sachsen-Anhalt somit nicht zu folgen und stattdessen auf Prüfsysteme zu setzen.
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