Bremen: Verwaltungsgericht bestätigt Spielstätten-Mindestabstände
Posted on: 22/08/2023, 09:39h.
Last updated on: 22/08/2023, 09:39h.
In Bremen tobt seit Monaten eine heftige Auseinandersetzung um die vom Senat verfügte Verdopplung der Mindestabstände zwischen Spielstätten untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Nun hat die Regierung einen juristischen Erfolg erzielt, denn das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem jüngsten Urteil die verschärften Bestimmungen.
In seinem am Montag veröffentlichten Urteil erklärte das Verwaltungsgericht die Verschärfung des Spielstätten-Mindestabstands von 250 Metern auf 500 Metern zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen für rechtens. Die Richter sahen bei der Regelung demnach keine substantiellen Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.
Die neue Regelung war am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Dagegen geklagt hatte eine namentlich nicht genannte Firma, die ein Wettbüro in Bremen betreibt. Das am 17. August erfolgte Urteil schließt das von der klagenden Partei angestrebte Eilverfahren nun zugunsten des Senats ab.
Der Streit war entbrannt, nachdem die Abstandsregelungen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl von Spielhallen und Wettbüros führen sollen, von der Bürgerschaft im vergangenen Jahr verschärft worden waren. Seitdem müssen Spielstätten nicht nur einen Abstand von einem halben Kilometer zu Schulen, sondern auch untereinander einhalten.
Innenminister sieht sich bestätigt
Bremens Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer sieht sich nach dem Urteil von dem durch die Regierung eingeschlagenen Weg bestätigt. Die Strategie, durch eine Reduzierung des Angebots an Glücksspiel den Suchtgefahren wirksam entgegenzutreten, gehe auf.
Das gelte insbesondere für sozial benachteiligte Stadtteile, in denen sich bisher besonders viele Spielstätten angesiedelt hätten. Auch dort werde die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum zurückgedrängt:
Mäurer erklärte in einem Statement:
Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird.
Die Pressestelle des Senats betonte zudem die übergeordnete Wirkung des Urteils des Verwaltungsgerichts von Bremen. So ließen sich die Aussagen des Gerichts zu den negativen Normalisierungseffekten durch vielfach sichtbares Glücksspiel im Stadtbild ohne Weiteres auf „die schädliche Wirkung von Werbung“ übertragen.
Dabei seien gerade Kinder und Jugendliche besonders empfänglich für Werbebotschaften und die Zugkraft ihrer Idole aus dem Profisport, erklärte Mäurer. Angesichts der hohen Präsenz der Glücksspielwerbung bei Sportereignissen bestehe die Gefahr, dass junge Menschen Sportwetten als eine übliche Freizeitbeschäftigung betrachten. Da Bremens Bevölkerung Maßnahmen wie die Verdopplung der Mindestabstände bei den Spielstätten laut Regierung befürwortet, dürfte die Politik gerade bei der Werbung weitere Einschränkungen anstreben.
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