Spielsucht: Angestellter entwendet 500.000 Euro für sein Glücksspiel
Posted on: 25/10/2018, 02:13h.
Last updated on: 25/10/2018, 02:13h.
Erst vor kurzem berichteten wir über den aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung.
Laut Bericht hätten in Deutschland 500.000 Menschen ein problematisches Verhältnis zum Glücksspiel. Einer dieser Menschen scheint ein 48-jähriger, ehemaliger Verwaltungsangestellter des Hamelner Rathauses zu sein. Wie der NDR berichtete, hatte der Mann vor Gericht eingeräumt, über 500.000 aus der Stadtkasse genommen und zu eigenen Zwecken verwendet zu haben. Im konkreten Fall: Für Glücksspiel.
Laut der Meldung sei das Spielverhalten des Angestellten immer unkontrollierbarer geworden. Begonnen habe alles mit kleinen Wetteinsätzen, schnell seien diese aber angestiegen. Das Spielen sei zur Sucht geworden.
Um seine Spielsucht zu finanzieren, stellte sich der Angeklagte Schecks aus oder entnahm der Stadtkasse Bargeld. Dies stammte von Bußgeldern und Gebühren, die die Stadt eingenommen hatte. Verschleiert wurde die Masche durch erfundene Buchungen.
Vielleicht waren mangelnde Kontrollen ein Grund dafür, dass der Mann so lange unbeachtet agieren konnte. Denn trotz mehrfacher Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt seien die Taten nicht aufgefallen. Aufgeflogen sei der Mitarbeiter lediglich durch einen Zufall. Ein Kollege hatte eine Unregelmäßigkeit bei einer Buchung entdeckt.
Gegenüber dem NDR wollte die Stadt Hameln keine Schuld auf sich nehmen. Sie äußerte schriftlich gegenüber dem Sender:
„Aufgrund seines Fachwissens sei der Mitarbeiter in der Lage gewesenen, komplexe Buchungssysteme zu „überlisten“.“
Nach Würdigung des Einzelfalles kamen die Richter jedoch zu einem gnädigen Urteil. Der Verurteilte muss das ergaunerte Geld zurückzahlen, kommt ansonsten aber mit einer Bewährungsstrafe davon. Mildernde Umstände waren die Spielsucht des Mannes und seine familiären Verhältnisse. Er lebe in Trennung und kümmere sich weiterhin um seine Kinder. Überdies sei der Mann vor Gericht geständig gewesen.
Nur ein Fall von vielen
Obwohl der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung feststellt, dass die Zahl krankhaften Spieler leicht gesunken ist, ist die Zahl der pathologischen Spielerinnen leicht gestiegen.
Einen spektakulären Fall hattes es Anfang dieses Jahres in Berlin gegeben. Eine 48-Jährige stand vor Gericht, weil sie insgesamt 1,4 Millionen Euro von den Konten ihrer Arbeitgeber abzweigt haben sollte.
Obwohl die Angeklagte im Prozess immer wieder beteuerte, sie sei Opfer ihrer eigenen Spielsucht gewesen, schenkte das Gericht den Beteuerungen wenig Glauben. Das Urteil: Drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Betrugs und Untreue.
Wie der Tagesspiegel aus dem Urteil des vorsitzenden Richters zitierte, sah es dieser als erwiesen an, dass die Angeklagte mit trickreichem Eifer ans Werk ging. Die ehemalige Buchhalterin habe ein:
„durchaus ausgeklügeltes System mit vielen Bankkonten aufgebaut.“
Solch durchdachte Betrugsmodelle werden von Gerichten häufig scharf geahndet. Vor allem der Zeitraum und die Höhe des Vermögensverlustes spielen bei einer Bewertung der Schwere der Tat eine Rolle.
Welche Strafen drohen in Deutschland bei Betrug und Untreue?
Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gefasst. Der Tatbestand setzt als Merkmale die Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen voraus. Durch sie entsteht ein Irrtum bei einem Dritten, so dass er sich durch eine Vermögensverfügung (ein Tun, Dulden oder Unterlassen) selbst einen Vermögensschaden zufügt.
Das Strafgesetzbuch sieht als Strafen für Betrug, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen, wie bei bandenmäßigem Betrug, können auch Strafen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der Tatbestand der Untreue lässt sich in § 266 StGB finden. Untreue ist ein Sonderdelikt und setzt eine besondere Pflichtenstellung des Täters voraus. Nach § 266 kann verurteilt werden, wer missbräuchlich handelt oder seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Folgen einer Strafbarkeit nach § 266 StGB können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren sein.
Spielsucht auch ein Thema im aktuellen Abendprogramm von RTL 2
Fast pünktlich zum erschienen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung strahlt der Sender RTL 2 heute um 22:15 Uhr die erste Episode seiner Doku-Reihe “Ich hör auf… und fang neu an” aus.
In der Serie folgt ein Kamera-Team des Senders dem 32-jährigen Sebastian. Trotz seines jungen Alters hat der Glücksspielsüchtige bereits 80.000 Euro Schulden angehäuft.
Zusammen mit Coaches und Psychotherapeuten soll Sebastians Leben von Grund auf verändert und die Spielsucht bekämpft werden.
Ob es sich bei der RTL 2-Sendung um lehrreiches Programm zur Suchtprävention handeln wird, bleibt abzuwarten.
Spektakulär, aber kein Spaß
Meldungen über spektakuläre Betrugsszenarien dienen nicht selten der Befriedigung der Sensationsgier. Doch sollte man nicht vergessen, dass hinter den meisten atemberaubenden Geschichten traurige Schicksale stecken. Spätestens dann, wenn das Spielen nur noch durch kriminelle Handlungen finanziert werden kann, verliert das Glücksspiel seinen Spaßcharakter.
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