Wien: Spielsüchtiger Beamter wegen des Verkaufs von Asyltiteln verurteilt
Posted on: 21/02/2020, 12:59h.
Last updated on: 21/02/2020, 02:46h.
Ein spielsüchtiger Beamter aus Wien ist gestern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 56-jährige Mann soll Aufenthaltstitel an Asylsuchende verkauft haben, um mit den Einnahmen Spielschulden zu begleichen.
47 Asylsuchende mit angeklagt
Der Beamte des österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) musste sich gestern vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit verantworten. Neben ihm saßen 50 weitere Personen auf der Anklagebank.
Der Beschuldigte soll laut Anklage bis September 2016 im Koordinationsbüro des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl in Traiskirchen gearbeitet haben. Dabei soll er nicht direkt für Asylakten zuständig gewesen sein. Er habe jedoch über EDV-Berechtigungen verfügt, die er genutzt habe, um rund zwei Jahre lang Asyltitel zu verleihen, ohne dass hierfür die erforderlichen Berechtigungen vorgelegen hätten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er suspendiert worden.
Bei 47 der Angeklagten habe es sich um Asylsuchende gehandelt. 29 von ihnen stammten aus dem Kosovo, sieben aus Serbien, sechs aus Mazedonien und zwei aus Bosnien. Hinzu kämen ein Ukrainer, ein Moldawier sowie ein Kroate. Drei weitere Beschuldigte, darunter eine Gerichtsdolmetscherin (64) sowie zwei weitere Angeklagte, sollen dem Beamten die Asylsuchenden vermittelt haben.
Die große Zahl der Angeklagten stellte, wie die Vizepräsidentin des Landgerichts Wiener Neustadt zu Prozessbeginn im Jahr 2019 erklärte, eine „ziemliche Herausforderung“ dar. Anberaumt waren 16 Verhandlungstage, allein die Überprüfung der Personalien aller Beschuldigter soll zwei Stunden gedauert haben. Die Urteilsverkündung selbst dauerte gestern drei Stunden.
Rund 82.000 Euro von Asylsuchenden ergaunert
Insgesamt soll der Hauptangeklagte zusammen mit der Gerichtsdolmetscherin als Zweitangeklagten aus dem Verkauf der Asyltitel 82.000 Euro eingenommen haben. Hierbei soll es sich um den Betrag gehandelt haben, den er aufgrund seiner Spielsucht zuvor verloren habe.
Der Hauptbeschuldigte wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt. Da bei einer Hausdurchsuchung Akten mit Asyl-Anträgen gefunden wurden, sei für die Staatsanwaltschaft naheliegend gewesen, dass der Mann
„im Wissen um die Unrechtmäßigkeiten seiner Handlungen“
gehandelt habe.
Die mitangeklagte Dolmetscherin wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt, die zum Teil zur Bewährung ausgesetzt sind. Die übrigen Personen wurden zu Haftstrafen auf Bewährung zwischen zehn und 16 Monaten verurteilt, vereinzelt sollen sie freigesprochen worden sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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