Selbst abhängig: Spielhallen-Techniker unterschlägt 193.000 Euro aus Automaten
Posted on: 31/10/2020, 05:30h.
Last updated on: 30/10/2020, 03:03h.
Ein hessisches Gericht hat in dieser Woche einen ehemaligen Spielautomaten-Techniker zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der heute 52-Jährige hatte zugegeben, binnen nur zweier Wochen rund 193.000 Euro aus den von ihm betreuten Spielhallen unterschlagen zu haben. Der Großteil des Geldes sei umgehend in die Glücksspiel-Geräte der Konkurrenz geflossen.
Flucht nach Rostock
Mit seinem Urteil folgte das Offenbacher Landgericht den Einlassungen der Staatsanwaltschaft. Diese habe dem Angeklagten zugutegehalten, dass das tatsächlich angerichtete Übel überschaubar geblieben sei, so das Nachrichtenportal op-online.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Versicherung für den Großteil des Schadens aufgekommen sei, habe sich auch die moralische Tragweite der Verfehlungen in Grenzen gehalten:
[Wir werten die Taten] als weit weniger verwerflich als etwa den Enkeltrick, hier stahl niemand einer alten Frau die Ersparnisse.
Der Mann aus Obertshausen hatte gestanden, seinen Arbeitgeber, die Löwen Play GmbH, im Dezember 2017 um 192.824 Euro erleichtert zu haben. Als Spielhallen-Techniker war er an fünf Standorten sowohl für die Wartung der Geräte als auch für die Einnahmen zuständig gewesen.
Zunächst habe er noch versucht, die durch ihn verursachten Fehlbeträge in einer Filiale mit Geldern einer anderen auszugleichen. Dann habe er seinen Wohnort jedoch fluchtartig Richtung Rostock verlassen. Dort, so hatte es die Verteidigerin des Mannes vor Gericht beschrieben, habe er sich dann hilfesuchend an sie gewandt. Im Gepäck habe er 54.000 Euro in bar gehabt.
Motiv Spielsucht
Sein Verhalten hatte der Mann mit einer wiederaufgeflammten Spielsucht erklärt. So sei er nach dem Ende einer Beziehung in seelische Nöte geraten. Das Spiel am Automaten habe ihn seine Sorgen vergessen lassen.
Auf Nachfrage hatte der Angeklagte vor Gericht beschrieben, dass ihm auch aufgrund seines Berufes eigentlich klar gewesen sei, dass er beim Automatenspiel letztlich nur verlieren könne. Sitze er jedoch vor einem Gerät, verfalle er in eine Art „Trance-Zustand“. Beim Betrachten der sich drehenden Symbole liefe „ein anderes Programm“ in ihm ab.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten ein pathologisches Spielverhalten attestiert. Es gebe jedoch keinen Grund, an der Schuldfähigkeit des Mannes zu zweifeln.
Dieser Einschätzung folgte auch das Gericht und verurteilte den ehemaligen Spielhallen-Techniker zu zwei Jahren auf Bewährung und 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die in Anbetracht eines möglichen Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Haft verhältnismäßig milde Strafe dürfte auch in den Bemühungen des Mannes, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu bringen, begründet sein.
So soll er sich seine Abhängigkeit nach anfänglichen Schwierigkeiten eingestanden haben und inzwischen an einer Gruppentherapie teilnehmen. Die Einkünfte aus seinem neuen Job, der keine Verbindungen zum Glücksspiel habe, lasse er von seinem Bruder verwalten.
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