Wilde Verfolgung mit dem Wok: Spielsüchtiger Wiederholungstäter vor Gericht
Posted on: 03/03/2020, 01:27h.
Last updated on: 03/03/2020, 01:27h.
Seit gestern muss sich ein spielsüchtiger Mann (35) aus dem brandenburgischen Strausberg vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verantworten. Der Obdachlose soll binnen eines Jahres mindestens zehnmal straffällig geworden sein. Verhandelt wird auch die Auseinandersetzung in einem Asia-Imbiss infolge von Verlusten am Spielautomaten.
Opfer einer Verschwörung?
Dass er immer wieder straffällig geworden sei, um unter anderem seine Spielsucht zu finanzieren, wies der 35-jährige Angeklagte beim gestrigen Prozessbeginn vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) weit von sich.
Vielmehr, so bestätigte er auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin, sei davon auszugehen, dass es eine Verschwörung gegen ihn gebe:
Ja, es ist, als ob mich jemand aus dem Weg räumen wollte.
Konkret zur Last gelegt werden dem wohnungs- und arbeitslosen Mann zehn Straftaten, die er zwischen August 2018 und Juni 2019 begangen haben soll. Immer wieder habe der Angeklagte Menschen angegriffen, um an ihr Bargeld zu gelangen.
Einer der Fälle, die in Strausberg für Aufregung gesorgt hatten, ereignete sich in einem asiatischen Imbiss. Hier habe der Mann sein Glück vergeblich an einem Spielautomaten versucht.
Als die eigenen Mittel aufgebraucht waren, habe er sich hilfesuchend an den Mitarbeiter hinter der Theke gewandt. Dieser habe ihm gegen Pfandabgabe seines Handys mehrfach weitere 50 Euro-Scheine geliehen.
Eskalation im Asia-Imbiss
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, davon ausgegangen zu sein, das Geld am Automaten schnell wieder einzuspielen und zurückgeben zu können. Als der gewünschte Erfolg ausblieb, sei die Situation aus dem Ruder gelaufen. Laut Anklage habe der Mann zunächst auf den Imbiss-Mitarbeiter eingeschlagen und dann versucht, mit dessen Tasche zu flüchten.
Dies habe sich das Opfer nicht bieten lassen und sei dem Angreifer mit erhobener Wok-Pfanne auf die Straße gefolgt. Die Verfolgungsjagd sei jedoch schnell beendet gewesen: Vor dem Lokal sei der Flüchtende zufällig einem Zivilpolizisten in die Arme gelaufen.
Seit November 2019 dürfen gastronomische Betriebe deutschlandweit jeweils maximal zwei Geldspielgeräte anbieten. In Brandenburg gilt zudem eine Sperrzeit für das Automatenspiel von 03:00 bis 06:00 Uhr.
Vor Gericht gab der Mann, der sich seit nunmehr sieben Monaten in Untersuchungshaft befindet, an, aufgrund seiner Obdachlosigkeit generell nichts gegen einige Wochen in Gewahrsam einzuwenden zu haben. Nun reiche es ihm aber und er wolle „raus“. Ob sich dieser Wunsch erfüllen wird, zeigt sich voraussichtlich am 23. März. Dann soll das Urteil fallen.
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