Britische Werbeaufsicht verwarnt Sportwetten-Anbieter Ladbrokes
Posted on: 04/02/2021, 02:44h.
Last updated on: 04/02/2021, 02:44h.
Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat einer Beschwerde gegen den Buchmacher Ladbrokes stattgegeben und den Konzern verwarnt. Dem Glücksspielunternehmen war vorgeworfen worden, in einem Werbespot sozial unverantwortliches Spielverhalten dargestellt und somit gegen geltende Werberichtlinien verstoßen zu haben.
Verstoß gegen Werberichtlinien?
Der kritisierte Clip war am 25. Oktober beim Online-Streamingdienst All4 des Fernsehsenders Channel 4 ausgestrahlt worden. In dem einminütigen Video werden unterschiedliche Wettfreunde in diversen Situationen dargestellt, in denen sie sich freudig und aufgeregt über ihre Sportwetten zeigen. Für Kritik sorgte eine Sequenz, in der ein junger Mann beim gemeinsamen Essen mit Freunden in einem Imbiss gezeigt wird.
In der fraglichen Szene schaut der Protagonist unentwegt gebannt auf sein Handy. Dabei wackelt er so stark nervös mit dem Knie, dass der Tisch und das darauf befindliche Essen zu beben beginnen. Unterlegt ist die Szene mit einer Stimme aus dem Off, die mit „Come starter’s orders, I’m a bag of nerves“ (dt. „Los Startaufstellung, ich bin ein Nervenbündel“) mutmaßlich die Gedanken des Mannes formuliert.
Die bei der ASA eingereichte Beschwerde hatte das dargestellte Spielverhalten des Mannes als „sozial unverantwortlich“ kritisiert. Damit verstoße die Werbung gegen den sogenannten CAP-Code, das von der ASA überwachte Regelwerk für Online-Werbung.
„Ganz normales Verhalten“
Buchmacher Ladbrokes hatte widersprochen und erklärt, dass in der Szene überhaupt kein Spielverhalten dargestellt werde. Schließlich werde der Mann nicht beim Platzieren von Wetten gezeigt und spreche auch nicht vom Glücksspiel. Vielmehr äußere er sich nervös über ein Pferderennen. Dies sei eine normale Reaktion und erfolge unabhängig davon, ob jemand wette oder nicht.
Eine andere Lesart hatte die Organisation Clearcast angeboten. Das von mehreren Sendeanstalten betriebene Unternehmen hatte den Clip vor Ausstrahlung als unbedenklich eingestuft. Ihm zufolge wette der Mann durchaus auf ein Pferderennen. Er verfolge dieses jedoch eigentlich auf einem Fernseher und agiere somit keineswegs abgekoppelt von seiner Umwelt.
Diesen Erklärungen widersprach die Werbeaufsicht in ihrem Statement [Seite auf Englisch]:
Er sah gespannt zu und rüttelte mit dem Knie am Tisch, was (…) darauf hindeutete, dass er mit dem Rennen beschäftigt war, während sein Essen unberührt blieb. Er wurde als “Nervenbündel” beschrieben, was Zuschauer unseres Erachtens wahrscheinlich als Folge einer von ihm auf das Rennen platzierten Wette interpretierten (…).
Dementsprechend, so die Aufsicht, habe Ladbrokes gegen die Artikel 16.1 und 16.3.1 des CAP-Codes verstoßen. Diese schreiben explizit vor, dass Glücksspiel-Werbung sozial verträglich sein muss und kein Spielverhalten darstellen, verherrlichen oder ermutigen darf, dass sozial unverantwortlich ist.
Abgesehen von einem möglichen Ansehensverlust drohen Buchmacher Ladbrokes keine weiteren Nachteile aus der ASA-Entscheidung. Diese nennt als Konsequenz lediglich den Hinweis an das Unternehmen, sicherzustellen, dass künftige Werbungen kein Verhalten, wie das im fraglichen Clip, darstelle.
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