Deutsche Sportverbände fordern Anteil aus Steuereinnahmen durch Sportwetten
Posted on: 27/02/2020, 04:26h.
Last updated on: 27/02/2020, 04:26h.
Im Ringen um die Ausgestaltung des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV) melden sich nun auch die großen Sportverbände zu Wort. Medienangaben zufolge sollen der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Beteiligung an den Steuereinnahmen durch Sportwetten fordern. Ohne ihr Engagement, so die Argumentation der Funktionäre, gäbe es die fiskalischen Einnahmen schließlich erst gar nicht.
Brief an die Staatskanzlei
Eigenen Angaben zufolge liegt der Nachrichtenplattform Business Insider ein Schreiben vor, in dem sich die mächtigen deutschen Sportverbände DOSB, DFB und DFL an die nordrhein-westfälische Landesregierung wenden. Die in Düsseldorf ansässige Staatskanzlei ist federführend bei der Ausarbeitung des GlüNeuRStV, über den die Minister der Länder bereits im März abstimmen werden.
Wie bereits zuvor die Industrie – und Medienverbände scheinen sich auch die Vertreter des deutschen Sports wenig begeistert vom Inhalt des aktuellen Entwurfs zur Glücksspielregulierung zu zeigen:
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag nach wie vor keine Regelung vorsieht, wie der Sport angemessen an den fiskalischen Erträgen von Sportwetten beteiligt wird.
Entsprechend dem einfachen Slogan „Ohne Sport keine Sportwette“ hielten die Verbände eine feste Beteiligung an den durch Sportwetten generierten Steuereinnahmen jedoch für geboten.
Forderung nach angemessenem Anteil
Tatsächlich sei bereits 2012 ein Anteil von einem Drittel der Erträge für den Sport ins Auge gefasst worden. Hierzu sei es zwar nicht gekommen, „dem Grunde nach“ habe die damals agierende Ministerpräsidentenkonferenz den Vertretern des Sports jedoch einen „angemessenen Anteil“ zugesagt.
Seit dem 1. Januar 2020 haben Sportwetten-Anbieter die Möglichkeit, mit deutscher Lizenz legal in Deutschland zu operieren. Aufgrund rechtlicher Streitigkeiten zwischen der Bundesrepublik, der EU und den Betreibern hatte es zuvor lediglich eine Art Duldung nicht konzessionierter Angebote gegeben.
Genutzt werden sollen die zusätzlichen Gelder nach Willen der Verantwortlichen für die Förderung des gemeinnützigen Sports.
Inwieweit die gemeinsame Mahnung von DFB, DFL und DOSB tatsächlich zeitnah Eingang in den Entwurf zum GlüNeuRStV finden wird, scheint fraglich. Auf Anfrage von Business Insider erklärte die nordrhein-westfälische Staatskanzlei, dass die aktuelle Vorlage überhaupt keine Regelungen zu Steuerfragen enthalte.
Wie die Besteuerung der Sportwetten-Anbieter und eine mögliche Verteilung der Einnahmen vonstattengehe, werde erst in einem zweiten Schritt und unter Einbeziehung der einzelnen Finanzministerien der Länder geklärt.
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