Werner Hansch: Anklage gegen spielsüchtigen TV-Show-Gewinner erhoben
Posted on: 01/09/2020, 12:05h.
Last updated on: 01/09/2020, 12:05h.
Werner Hansch (82), Sieger der diesjährigen Ausgabe des TV-Formats Promi Big Brother, wird sich voraussichtlich wegen Betrugs verantworten müssen. Eine entsprechende Anklage sei von der Staatsanwaltschaft Dortmund erhoben worden, so Medienberichte. Der ehemalige Sportreporter soll mehrere Darlehen nicht zurückgezahlt haben. Hintergrund sei eine Spielsucht, über die der Senior auch im Fernsehknast mehrfach tränenreich berichtet hatte.
Spielsucht-Beichte vor laufenden Kameras
Am vergangenen Freitag verließ Werner Hansch die Sendung Promi Big Brother mit einer Siegesprämie in Höhe von 100.000 Euro. Zuvor hatten sich auch seine Mit-Kandidaten dafür ausgesprochen, dass der 82-Jährige zum Gewinner gekürt werden solle.
Das Geld, so die einhellige Meinung, könne Hansch dabei helfen, sein Leben wieder ins Lot zu bringen. Der 82-Jährige hatte zuvor vor laufenden Kameras gebeichtet, seit rund 13 Jahren unter Spielsucht zu leiden. Diese habe ihn nicht nur über eine halbe Million Euro, sondern auch sein privates Glück gekostet.
Eigenen Angaben zufolge stellten Wettbüros das größte Problem für Werner Hansch dar. Teilweise habe er diese mit 25.000 Euro Bargeld am Abend aufgesucht. Mittlerweile lebe er abstinent und befinde sich in therapeutischer Behandlung.
Dass der Gewinn wohl nicht ausreichen wird, um das schwierige Kapitel im Leben des Sportkommentators mit der markanten Stimme endgültig abzuschließen, soll nun die Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt haben. So sei gegen Hansch Anklage wegen Betrugsverdachts erhoben worden.
„Paralysiert und schuldunfähig“
Insgesamt habe sich der Sportexperte zwischen August 2017 und April 2019 knapp 35.000 Euro geliehen und nicht zurückgezahlt. Nun sei zu klären, ob je ein Rückzahlungswille bestanden habe.
Den Vorgang ins Laufen gebracht haben soll der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach. Hansch, so Bosbach im Februar, habe sich 5.000 Euro unter Vortäuschung einer Notlage erschlichen und nicht wie vereinbart zurückgezahlt.
Angesprochen auf die Anklage, soll sich Hansch laut Medienberichten reuig, aber auch zuversichtlich gezeigt haben:
Ich werde dort komplett die Hosen runterlassen. Der Gutachter kann aus meiner Sicht zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass ich durch diese Sucht vollkommen paralysiert und schuldunfähig war.
Sollte es zum Hauptverfahren kommen, bleibt fraglich, ob es für den ehemaligen Fußballkommentator tatsächlich so glimpflich ausgehen wird, denn die juristischen Hürden zur Anerkennung kompletter Schuldunfähigkeit aufgrund von Spielsucht sind hoch.
So gibt der Gesetzgeber vor, dass zum Zeitpunkt der Begehung der Taten eine „krankhafte seelische Störung“ oder „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ vorgelegen haben muss. Bei Verurteilung könnte Hansch indes eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.
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