Gericht hebt Urteile zu Spielhallen-Mindestabständen auf
Posted on: 03/03/2023, 11:00h.
Last updated on: 03/03/2023, 11:04h.
In vielen deutschen Bundesländern tobt ein Kampf zwischen Behörden und Spielhallen-Betreibern über die verfügten Schließungen ihrer Geschäfte aufgrund von nicht eingehaltenen Mindestabständen. Nun hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Bundesland aufgehoben.
In dem am Donnerstag gefällten Urteil verwarf der Verfassungsgerichtshof die bisherige Auswahlentscheidung zwischen Spielhallen als „verfassungsrechtlich unzulässig“. Der VGH hatte zuvor in zwei Urteilen den Weiterbetrieb von zwei Spielhallen aufgrund zu geringer Mindestabstände abgelehnt.
Spielhallen akzeptierten Urteile nicht
Dies hatten die beiden Betreiber der bereits seit Jahren existierenden Spielhallen im Zollernalbkreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis nicht akzeptiert. Aus diesem Grund hatten sie Beschwerde gegen die Urteile des VGH eingelegt.
In Baden-Württemberg gelten seit Anfang Juli 2021 Mindestabstände von 500 Metern zwischen Spielhallen. Dieser Abstand muss darüber hinaus zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. In Folge der Regelung wurde in dem Bundesland die Schließung einer Vielzahl an Spielhallen verfügt.
Die Unternehmer beriefen sich bei ihrer Beschwerde auf den im Glücksspielgesetz von Baden-Württemberg festgelegten Vertrauensschutz für langjährige Spielhallen. Dieser betrifft Betriebe, die bereits vor Festlegung der Mindestabstände mit einer behördlichen Genehmigung geschäftlich aktiv waren.
VGH beachtete Härtefallregelung nicht
Laut Gesetz ist ihnen der Weiterbetrieb für zumindest eine Übergangszeit erlaubt. Der VGH lehnte in seinem Urteil diese Härtefallregelung allerdings ab, weshalb die beiden Betreiber klagten.
Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde statt, da aus seiner Sicht der Vertrauensschutz nicht ausreichend gewährleistet sei. Darüber hinaus werde aus Sicht der Richter das Recht der Spielhallen-Betreiber auf Chancengleichheit verletzt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat nicht nur für die beiden Kläger Bedeutung. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 15 weitere Beschwerden gegen Spielhallen-Schließungen aufgrund nicht erfüllter Mindestabstände. Bundesweit dürften Hunderte Betroffene gegen die Regelung juristisch vorgehen.
Das Urteil ist jedoch kein Freibrief für die Spielhallen-Betreiber. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart überwies den Fall nach Angaben einer Sprecherin erneut an den in Mannheim ansässigen VGH. Dessen Richter müssen nun entscheiden, ob die Betreiber die Spielhallen weiterhin öffnen dürfen oder nicht.
Bis die Mindestabstände endgültig rechtskräftig geklärt sind, dürfte es im Südwesten der Republik noch einige Zeit dauern. Bis dahin können die erfolgreichen Kläger ihre Spielhallen weiter betreiben.
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