Verstoß gegen Wettbewerbsregeln: französische PMU muss 900.000 Euro zahlen

Posted on: 08/04/2020, 03:48h. 

Last updated on: 08/04/2020, 03:48h.

Der französische Anbieter von Pferdewetten Pari mutuel urbain (PMU) muss aufgrund eines Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln 900.000 Euro Strafe zahlen. Dies gab die französische Wettbewerbsbehörde am Dienstag bekannt.

Rennpferd mit Jockey
Die PMU hat gegen Wettbewerbsregeln verstoßen  (piqsels.com)

Online- und landbasierte Wetten müssen getrennt werden

Seit 2014 sei die Pari mutuel urbain dazu verpflichtet, ihre Einnahmen aus Onlinewetten von denen aus landbasierten Wetten zu trennen. Dies habe sie für ausländische Rennen versäumt.

Damit habe der Anbieter gegen die Vorschrift Nummer 14-D-04 verstoßen, so die Wettbewerbsbehörde in ihrer Pressemitteilung vom Dienstag [Seite auf Französisch]:

„Diese Zusammenlegung des Einsatzvolumens hat die Attraktivität des Wettangebots für Pferderennen auf der Webseite pmu.fr im Vergleich zu ihren Konkurrenten erhöht und drohte, die Wettbewerbsbedingungen mit den anderen Anbietern von Online-Wetten zu beeinträchtigen.“

Zur Untersuchung der Angelegenheit sei es gekommen, nachdem die Wettanbieter Betclic und Zeturf bei der Behörde Beschwerde eingereicht hätten. Neben der Wettbewerbsbehörde sei auch die Glücksspielaufsicht (ARJEL) an der Untersuchung beteiligt gewesen.

Die Pari mutuel urbain hat in Frankreich aktuell das Monopol über den Sektor der landbasierten Pferdewetten. Sie verfügt über insgesamt 13.200 Verkaufsstellen. Online-Pferdewetten waren im Jahr 2010 für andere Anbieter geöffnet worden.

Partnerschaften für Rennen im Ausland

Die PMU unterhalte derzeit fünf Wett-Partnerschaften mit ausländischen Anbietern für südafrikanische, irische, amerikanische, norwegische und schwedische Rennen.

Für die entsprechenden Wetten auf ausländische Rennen seien sowohl online als auch an landbasierten Verkaufsstellen identische Quoten festgelegt worden. Alle so gesammelten Wetten seien in einem Wettbericht zusammengeführt worden, aus dem dann gemäß dem Totalisatoren-Prinzip die Gewinnchancen und Gewinne der Wettkunden berechnet worden seien.

Diese Vorgehensweise widerspreche der Regelung, zu der sich die PMU 2014 verpflichtet habe. Es handele sich um eine allgemeingültige Regelung, die auch Wetteinnahmen aus ausländischen Rennen miteinbeziehe, so die Behörde.

Die Pari mutuel urbain sei weiterhin dazu berechtigt, Partnerschaften mit Anbietern im Ausland einzugehen, solange sie die Trennung zwischen Online- und landbasierten Wetteinnahmen berücksichtige.