Leistet Verwaltungsgericht Darmstadt Duldung von Online-Casinos Vorschub?
Posted on: 23/06/2020, 11:48h.
Last updated on: 23/06/2020, 11:49h.
Eine mögliche Duldung von Online-Casinos vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags ab Juli 2021 könnte näher rücken. So verweist der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien e.V. (DVTM) in einer aktuellen Pressemitteilung auf einen jüngst ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Dieses habe die Ruhestellung eines Verfahrens bestimmt, in dem es um eine Untersagungsverfügung gegen einen Anbieter von Online-Glücksspiel gegangen sei.
Keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen Online-Casino
In rund einem Jahr soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der unter anderem die bundesweite Lizenzierung von Online-Casinos vorsieht. Sowohl Industrie als auch einige Bundesländer setzen sich nun für eine Übergangsregelung ein, die die Betreiber der bislang illegalen Angebote bereits jetzt vor Vollstreckungsmaßnahmen schützen könnte.
Rückenwind könnte der Vorschlag nun vom Verwaltungsgericht im hessischen Darmstadt erhalten haben. Laut Statement des Interessenverbandes DVTM habe das Gericht die Ruhestellung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens sowie des Hauptsacheverfahrens unter dem Aktenzeichen L2218/19.DA beschlossen.
Der in Bonn ansässige DVTM versteht sich laut Eigenbeschreibung auch als Schnittstelle zwischen Industrie, Politik und Verbrauchern in Bezug auf das sogenannte “Bettertainment”, das Sportwetten, Poker & Casino und Online-Lotterien einschließt. Zu den Mitgliedern des DVTM gehören unter anderem Branchengrößen wie bwin, pokerstars.de, casumo und Wirecard.
Gegenstand des Verfahrens sei eine Unterlassungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen einen privaten Anbieter von Online-Glücksspiel gewesen. Laut DVTM diene die Ruhestellung dazu, „eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zur Gestaltung einer Übergangsregulierung“ zu finden.
Deshalb drohten dem namentlich nicht genannten Betreiber für die Zeit der Ruhestellung keine Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Behörde.
„Sinnloser Klassenkampf“
Trotz des in seinen Augen positiven Signals aus Darmstadt beklagt der Interessenverband eine anhaltende Blockadehaltung einiger Verantwortlicher. So weigerten sich beispielsweise die SPD-geführten Länder Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, und Mecklenburg-Vorpommern rigoros, an einer konstruktiven Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags mitzuarbeiten.
Dies sei jedoch nicht tragbar, so DVTM-Vorstand Renatus Zilles:
Wir sehen einen völlig sinnlosen Klassenkampf alter Prägung – das gilt auch für zuständige Behörden und Gremien wie das Glücksspielkollegium. Den Unternehmen in der Branche fehlt dadurch die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Wir brauchen deshalb unbedingt eine klare Ansage der Politik an all diejenigen, die den Kompromiss und den dahinterstehenden politischen Willen ignorieren.
Derzeit liegt der Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, auf den die Ministerpräsidenten sich im März geeinigt haben, zur Prüfung beim europäischen Komitee und zur Abstimmung in den Landesparlamenten vor.
Ob es tatsächlich zu einer offiziellen bundesweiten Duldung der bislang illegalen Angebote kommen kann, bevor das Regelwerk ratifiziert ist, bleibt abzuwarten.
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