Verwaltungsgericht Darmstadt äußert sich zum Stopp der Konzessionsvergabe für Sportwetten
Posted on: 09/04/2020, 12:53h.
Last updated on: 09/04/2020, 01:05h.
Vor Kurzem stoppte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Konzessionsvergabe für Sportwetten in Deutschland. Nun hat sich das Gericht erstmals zu den Gründen seiner Entscheidung geäußert.
In einer am Montag veröffentlichten Presseerklärung heißt es, dass die Kammer der Antragstellerin in wesentlichen Punkten gefolgt sei, da diese erfolgreich vorgetragen habe, dass die „verankerten Maßstäbe für ein transparentes und nicht diskriminierendes Vergabeverfahren nicht gewährleistet“ seien.
Deutscher Sportwettenverband zeigt sich enttäuscht
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden kritisiert. Lizenzantragsteller müssten nun noch länger auf eine deutsche Sportwettenlizenz warten. DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte, dass der Beschluss ein „schwerer Schlag“ für die Verbandsmitglieder sei.
Um welche Maßstäbe geht es dem Gericht?
Laut Pressestelle des Verwaltungsgerichts Darmstadt habe sich aus den vorliegenden Unterlagen ergeben, dass das Vergabeverfahren „bereits jetzt nicht diskriminierungsfrei verlaufen sei.“
Das Regierungspräsidium Darmstadt, welches mit dem Antragsverfahren betraut worden ist, habe zwar im Sommer 2019 bekannte Sportwettenbetreiber über das Vergabeverfahren informiert und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, dies aber bei anderen Betreibern versäumt.
So hätten „damals nicht aktive Anbieter“ aus EU-Mitgliedstaaten kaum erkennen können, dass die Behörde auf ihrer Webseite Informationsmaterial zum Vergabeverfahren bereitstellt.
Auch über die Maßstäbe zur Reduzierung einer obligatorischen Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Millionen Euro habe das Regierungspräsidium Darmstadt nicht ausreichend informiert, wie die Pressestelle zur Entscheidung des Gerichts ausführt:
„Durch die frühzeitigen Hinweise auf das geplante neue Konzessionsverfahren seien für die bereits am Markt tätigen Anbieter deutliche Vorteile entstanden. Darüber hinaus stelle sich das Konzessionsverfahren auch deshalb als nicht diskriminierungsfrei bzw. transparent dar, weil das Regierungspräsidium Darmstadt auf Anfrage potenzieller Interessenten darauf hingewiesen habe, dass man einen Antrag auf Verringerung der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Millionen Euro stellen könne, ohne mitzuteilen, nach welchen Maßstäben diese Reduzierung erfolgen könne.
An Transparenz mangele es dem Verfahren auch deshalb, weil kein „einheitlicher Zeitpunkt“ für einen Markteintritt aller Lizenznehmer bestimmt worden sei. Ferner bliebe ein „Glücksspielkollegium“ der Länder in den Vergabeprozess eingebunden. Die Aufgabe dessen Mitglieder sei allerdings nicht transparent.
Ob und wann das Lizenzvergabeverfahren fortgesetzt werden kann, könnte davon abhängen, ob eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgericht in Kassel erhoben wird und Erfolg haben würde.
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