Sachsen und Schleswig-Holstein stimmen Glücksspiel­staatsvertrag zu

Posted on: 25/03/2021, 04:03h. 

Last updated on: 25/03/2021, 04:03h.

Nachdem am Mittwoch der sächsische Landtag grünes Licht für den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) gegeben hat, stimmte am heutigen Vormittag auch in Kiel eine klare Mehrheit für die Neuregelung. Damit haben 13 der 16 Bundesländer dem Regelwerk zugestimmt. Nun hängt das Inkrafttreten allein vom noch ausstehenden Votum des Landtags in Sachsen-Anhalt ab.

Symbolbild Online Glücksspiel
Mit den Entscheidungen Sachsens und Schleswig-Holsteins ist die bundesweite Legalisierung von Online-Casinos in greifbare Nähe gerückt (Quelle:pixabay.com)

„Weiterentwicklung bestehender Regelungen“

In Sachsen hatte sich besonders die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer für die geplante bundeseinheitliche Regelung stark gemacht. Innenminister Roland Wöller (ebenfalls CDU) hatte in seinem gestrigen Redebeitrag auf die Vorteile verwiesen, die der GlüStV 2021 mit sich bringe:

Der jetzige Gesetzentwurf knüpft an die bestehenden Regelungen an und entwickelt sie in entscheidenden Punkten weiter. Wir kanalisieren den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen, wir verbessern den Spielerschutz und wir bekämpfen den bestehenden Schwarzmarkt.

Deutliche Kritik an dem Entwurf äußerte mit Kerstin Göditz eine Vertreterin der Linken. Die Fraktion schätze unter anderem die Ausgestaltung des Spielerschutzes im GlüStV als nicht weitreichend genug ein. Diesen Ansatz teilte auch SPD-Mann Albrecht Pallas. Er regte an, sich künftig stärker auf die Prävention von Spielsucht zu konzentrieren. Trotz der Einwände stimmte die Mehrheit des Parlaments jedoch für die Neuregelung.

Große Mehrheit für GlüStV 2021 in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein stimmte das schwarz-grün-gelbe Regierungsbündnis für den GlüStV 2021. Auch der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, hatte sich mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben einverstanden gezeigt.

Ob der GlüStV 2021 wie geplant am 1. Juli in Kraft tritt, hängt nun allein vom Landtag in Magdeburg ab. Sachsen-Anhalt nimmt eine Sonderrolle bei der Ratifizierung ein, da hier die zentrale Aufsichtsbehörde für das Online-Glücksspiel entstehen soll. Liegen die Ratifizierungsunterlagen nicht bis zum 30. Juni vor, gilt der GlüStV 2021 als „gegenstandslos“.

Beobachter äußerten bereits die Befürchtung, dass die entscheidende Abstimmung über die Glücksspielgesetzgebung zu ähnlichen Schwierigkeiten im sachsen-anhaltinischen Parlament wie vergangenen Dezember führen könnte. Damals hatten unterschiedliche Meinungen und schwierige Mehrheitsverhältnisse zum Scheitern der Neuformulierung des Rundfunkstaatsvertrages geführt.

Die oppositionelle SPD war hingegen bei ihrer bereits zuvor deutlich kommunizierten Ablehnung des Regelwerks geblieben. So hatte der Sozialdemokrat Kai Dolgner der Glücksspielbranche vorgeworfen, „Spieler aufs Glatteis“ führen zu wollen. Letztlich, so der SPD-Mann, gewinne das Haus fast immer, während der Spieler fast immer verliere. Die FDP hatte der Partei daraufhin eine inhaltlich nicht gerechtfertigte Blockadehaltung vorgeworfen.

Knapp ein halbes Jahr nach der Unterzeichnung des GlüStV durch die Länderchefs im Herbst 2020 scheint der Prozess nun auf der Zielgeraden angelangt zu sein. Neben Sachsen-Anhalt stehen die Abstimmungen noch im Saarland und in NRW aus.