Weitere Werbebeschränkungen für britische Glücksspiel-Betreiber
Posted on: 15/02/2018, 04:58h.
Last updated on: 15/02/2018, 05:12h.
Die britischen Glücksspiel-Betreiber erwarten ab Anfang April weitere Einschränkungen bei ihrer Werbung. Am Mittwoch beschlossen die Aufsichtsbehörden neue Standards, unter anderem für die werbliche Präsentation von Boni und dem Schutz der Spieler vor Spielsucht.
Schon seit geraumer Zeit stehen die Aktivitäten von Glücksspiel-Betreibern im Mittelpunkt des Interesses der britischen Werbeaufsicht. Mit der nun beschlossenen Verschärfung der Richtlinien werden Spielhallen, Online Casinos oder Buchmachern weitere Beschränkungen bei der Werbung auferlegt.
Einschränkungen von Glücksspiel-Werbung in diversen Bereichen
Die Werbeaufsicht macht bei Beschluss der Richtlinien klar, dass Werbung nicht die entscheidende Rolle als Auslöser der Spielsucht innehat. In Großbritannien sei die Rate der Spielsüchtigen seit Jahren in etwa konstant. Doch die Ansprache von Risikogruppen und die irreführende Bewerbung von Bonus Aktionen trage dazu bei, bei Menschen ein potential gefährliches Spielverhalten auszulösen. Aus diesem Grund seien die Einschränkungen ein wirksames Mittel zum Schutz der Beteiligten. Die Richtlinien verbieten demzufolge Anzeigen
die eine Dringlichkeit zur Teilnahme vermitteln, beispielsweise „Wetten Sie jetzt“ während eines Live-Events, auf das gewettet werden kann
die offensiv zu wiederholtem Spielen ermuntern
die auf eine Teilnahme mit geringem oder gar keinem Risiko schließen lassen
die Verhaltensweisen bewerben, welche Spielsucht auslösen oder verstärken
welche die Möglichkeit eines Verdienstes durch das Spielen anpreisen
die zu sehr auf für Spielsucht anfällige Personengruppen ausgerichtet sind
Dazu müssen „Geld zurück“-Aktionen in Zukunft tatsächlich Echtgeld enthalten. Die Kompensation über einen Bonus ist nicht erlaubt. Wer künftig zudem mit „risikolos“ werben möchte, muss auch wirklich sicherstellen, dass dem Kunden beim Spiel keinerlei Risiko entsteht. Insgesamt wird gefordert, dass die Konditionen generell offener dargestellt werden.
Die Zeiten des Kleingedruckten sollen damit der Vergangenheit angehören. Dies wurde bisher laxer gehandhabt, weshalb die Einschränkungen Glücksspiel-Betreiber zum Umdenken veranlassen dürften. Ziel der Aufsicht ist es, dass besonders Kinder und Jugendliche nicht mehr direkt durch die Werbung der Betreiber angesprochen werden sollten.
Werbung für Bonus-Programme im Fokus
Insbesondere die Erwähnung von Bonus Programmen wird von der Kommission reguliert. Demnach muss ab April stets gewährleistet sein, dass die Konditionen zur Auszahlung der Boni prominent und für jeden verständlich erwähnt werden, da sie sonst eine unzulässige Werbung darstellen. Auch die übrigen Konditionen und AGB dürfen nur einen Klick entfernt von solchen Angeboten sein, damit sich Kunden über die Details der Bedingungen genau informieren können.
Die eingeleiteten Schritte wurden von der britischen Glücksspielaufsicht ausdrücklich begrüßt, unterstützen sie doch ihre Bemühungen für einen besseren Schutz der Briten vor einer möglichen Spielsucht-Gefahr. Zudem sind der Behörde falsche Angaben bei Bonus Aktionen, Freispielen oder kostenlosen Wetten schon lange ein Dorn im Auge, da sie die Kunden in die Irre führen und zum Glücksspiel verleiten. Ian Angus, Direktor des Gambling Commission Programms, sagte dazu:
„Die neuen Werbe-Richtlinien enthalten eindeutige Erwartungen an die Glücksspiel-Industrie. Zuerst einmal dürfen sie kein die Spielsucht förderndes Verhalten bewerben. Die Kunden müssen umfassend informiert werden, damit sie eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können, ohne dass sie zu etwas gedrängt werden, was ihnen schaden könnte. Wir erwarten von Glücksspiel-Unternehmen, dass sie ihre Marketing- und Werbeaktivitäten dahingehend überprüfen und anpassen. Wir unterstützen jede juristische Verfolgung von Firmen, die dem nicht Folge leisten und nicht ihrer Verantwortung entsprechend handeln.“
Harte Strafen bei Verstößen
Wie strikt die britische Glücksspielaufsicht gegen Verstöße vorgeht, zeigt sich bei dem Glücksspielanbieter ElectraWorks. Dieser wurde jüngst wegen irreführender Werbung zu einer Strafe von 350.000 Britischen Pfund verurteilt. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass ElectraWorks mit falschen Angaben über die offerierten Boni bei diversen Online Casinos Werbung gemacht hat.
Erschwerend kam dabei hinzu, dass ElectraWorks über einen Zeitraum von mehreren Monaten bei einer Vielzahl von Online Casino-Anbietern wie bwin, casinoking.com, partycasino.com oder partypoker.com die irreführende Werbung geschaltet hatte, obwohl bereits Abmahnungen dagegen erfolgt waren.
Doch nicht nur Verstöße gegen Werberichtlinien stehen im Fokus der britischen Aufsichtsbehörde. So sprach sie erst im letzten Jahr eine Rekordstrafe von 7,8 Millionen Pfund gegen den Online Casino-Betreiber 888 aus, dem Verstöße gegen den Schutz von Kunden gegen übermäßiges Spielen vorgeworfen wurden. Die aktuelle Entwicklung deutet darauf hin, dass die staatlichen Stellen auch in Zukunft nicht aufhören werden, die Glücksspiel-Branche penibel zu kontrollieren und Werbe- oder Marketingmaßnahmen genauestens auf mögliche Verstöße hin zu überprüfen.
Da die neue Regelung jedoch explizit wenig ausschließt, wird es auch künftig sicher zwischen Behörden und Betreibern häufig zu Auseinandersetzungen über die Auslegung von Werbemaßnahmen oder die Gestaltung von Bonus-Aktionen kommen.
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