Oberstes Gericht Spaniens hebt Werbeverbot teilweise auf
Posted on: 11/04/2024, 09:30h.
Last updated on: 12/04/2024, 10:00h.
In Spanien könnte es wieder zum gehäuften Auftritt von Glücksspielwerbung kommen. Auslöser ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Spanien, der dem geltenden Werbeverbot zumindest teilweise eine Absage erteilte.
Nachdem die Richter zuvor einer Beschwerde des Verbands für Online-Glücksspiel stattgegeben hatten, erklärten sie nun mehrere Maßnahmen des königlichen Dekrets des zu dem Zeitpunkt von Alberto Garzón geleiteten Verbraucherministeriums für nichtig.
Damit gaben die Juristen den Klagen des Glücksspielverbands teilweise statt, der gegen mehrere Bestimmungen des Erlasses vorgegangen war. Die Richter weisen in ihrer Begründung darauf hin, dass das Gesetz in Teilen fehlerhaft sei.
Einer der wichtigsten Punkte des Urteils dürfte die Aufhebung des Werbeverbots für Glücksspielangebote auf Online-Plattformen sein. Hinzukommt, dass das Verbot des Auftritts von berühmten Personen und Sportlern in der Glücksspielwerbung für nichtig erklärt wurde. Auch unterliegen die Betreiber künftig weniger strengen Auflagen in Bezug auf E-Mail-Kampagnen an Spieler.
Neben den Glücksspielunternehmen hatten auch Medienverbände deutliche Kritik an der Regulierung geübt. Sie warfen der Regierung vor, dass das Gesetz zu einem drastischen Rückgang der Werbeeinnahmen führen werde. So flossen im Jahr 2019 über 183 Mio. Euro allein in die Werbung für Online-Sportwetten. Im Jahr 2023 waren es nur noch 148 Mio. Euro.
Willkürliche Maßnahme?
Indirekt warfen die Richter dem Verbraucherschutzminister vor, mit dem Werbeverbot für das Glücksspiel in Spanien zu einer willkürlichen Maßnahme gegriffen zu haben. Das Gesetz dürfe keinen bloßen „Blanko-Verweis“ darstellen, sondern müsse Leitlinien enthalten, auf die sich die Beschränkungen stützen. Zudem müsse es in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.
Das Verbot des Sponsorings auf den Trikots und in den Stadien bleibt jedoch bestehen. Gleiches gilt für Zeitfenster, in denen das Werbeverbot in Spanien gilt. Das Gericht begründet diesen Schritt:
Diese Maßnahme wird als angemessen betrachtet, (…) um zu verhindern, dass Minderjährige, Jugendliche und gefährdete Gruppen Glücksspiele und Sport miteinander verbinden oder assoziieren.
Damit erteilte das Oberste Gericht den Glücksspielunternehmen keinen Freifahrtschein in Bezug auf die Werbung. Dieser seien auch weiterhin enge Grenzen gesetzt, beispielsweise in Bezug auf den Verbraucher- und Jugendschutz. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Betreiber das Urteil auslegen und ob es nach Ende des Verbots tatsächlich zu einem deutlichen Anstieg der Werbung kommen wird.
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