WestLotto fordert bei Lootboxen Regulierung statt Verbot
Posted on: 25/04/2023, 08:15h.
Last updated on: 25/04/2023, 08:32h.
In Deutschland tobt die Diskussion über die Einordnung der in vielen Videospielen enthaltenen Lootboxen als Glücksspiel. Nun hat der in Nordrhein-Westfalen beheimatete Lotterie-Betreiber WestLotto erneut Stellung bezogen. Vertreter des Unternehmens bekundeten, gegen ein generelles Verbot der umstrittenen virtuellen Beutekisten zu sein. Notwendig sei jedoch eine offene Diskussion über das Thema und eine strikte Regulierung.
Die Forderung nach einem Eingreifen der Politik beim Thema Lootboxen und Glücksspiel stellte Axel Weber, verantwortlich für den Bereich Responsible Gaming bei WestLotto, bei einer Veranstaltung des Behördenspiegels. Im Rahmen des Webinars betonte Weber die Bedeutung des umfassenden Austausches von Politik, Verbraucherschützern und Anbietern sowie Forschung und Rechtswissenschaft.
WestLotto fordert Diskurs über Lootboxen
Weber betonte, dass WestLotto keinen Kampf gegen Lootboxen führe. Neue Regeln seien allerdings nötig. Der für den Spielerschutz zuständige Unternehmensvertreter erklärte:
Wir wollen dafür sorgen, dass volljährige Spieler ihre freie Entscheidung für oder gegen Glücksspiel treffen können – ohne im Jugendalter bereits durch glückspielähnliche Elemente in problematisches Spielverhalten verfallen zu sein.
Laut Weber sei deshalb ein neuer regulatorischer Rahmen für den Einsatz von Lootboxen dringend erforderlich. Hier seien besonders Politiker und Juristen gefragt. Dabei sei es wichtig, unter allen Beteiligten einen Konsens herzustellen. Ansonsten „kommen wir nicht weiter“, warnte Weber.
Neben der Regulierung sei zudem weitere Forschung dringend notwendig. An der Schnittstelle Gaming und Gambling gebe es viele Facetten, die wissenschaftlich noch nicht erfasst seien. Es müsse untersucht werden, inwieweit das zunehmende problematische Spielverhalten bei jungen Erwachsenen durch Lootboxen beeinflusst sein könnte.
Juristische Einschätzung der Lootboxen
Die Bedeutung eines gemeinsamen Diskurses hob auch Rechtsanwalt Andreas Woerlein, Mitbegründer des Kompetenzzentrums eSport an der Universität Hannover, hervor. Der Jurist verwies auf die wachsende Kooperation zwischen Akteuren aus dem E-Sport und Glücksspiel-Anbietern. Im Hinblick auf das jüngste Urteil aus Österreich mahnte er ebenfalls eine Debatte sowie einen regulatorischen Rahmen für dieses Gaming-Element an.
Vor wenigen Wochen hatte das Bezirksgericht Hermagor in einem aufsehenerregenden Urteil Lootboxen als Glücksspiel im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes eingestuft. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde festgestellt, dass die FIFA-Packs als Glücksspiel zu qualifizieren sind.
Für Deutschland seien Regulierung und Rechtsprechung aus Österreich zwar nicht vollständig übertragbar. Trotzdem geht der Rechtsanwalt davon aus, dass es auch hierzulande zu einer Klagewelle kommt. Aus diesem Grund müssten alle Beteiligten in den Dialog treten, bevor es vor Gericht gehe, so Woerlein.
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