Wettbürosteuer in Dortmund: Millionen-Rückzahlung der Stadt an die Wettbüros
Posted on: 03/02/2023, 10:21h.
Last updated on: 03/02/2023, 10:48h.
Im vergangenen Herbst entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen die Stadt Dortmund, die eine kommunale Wettbürosteuer erhoben hatte. Gegen diese hatten die Wettbüros geklagt. Nun muss die Stadt Berichten der Tageszeitung Ruhr Nachrichten zufolge einen Betrag in Höhe von 4 Mio. EUR zurückzahlen.
Gegen die Erhebung der Wettbürosteuer hatten drei Betreiber geklagt und mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in letzter Instanz Recht bekommen.
Die kommunale Wettbürosteuer wurde von der Stadt Dortmund seit dem Jahr 2014 erhoben. Als Bemessungsgrundlage nahm sie dabei die Fläche der Wettbüros. Dies beurteilte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 als nicht zulässig, woraufhin die Stadt Dortmund die Satzung änderte. Als Bemessungsgrundlage setzte sie nunmehr 3 % des Brutto-Wetteinsatzes an.
Doppelbesteuerung von Wettbüros unzulässig
In der Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2022 heißt es, dass von den Kommunen erhobene Steuern nicht gleichartig mit Bundessteuern sein dürften. Dies betreffe somit auch die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund.
In der Verkündung des Urteils hieß es somit, dass die Erhebung einer zusätzlichen
… kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.
Die von der Stadt Dortmund erhobene Steuer hatte also zur Folge, dass die Betreiber zusätzlich zur Bundessteuer in Höhe von 5 % weitere 3 % der Brutto-Wetteinsätze abgeben mussten.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Stadt nun zu Steuerrückzahlungen an rund 40 in der Stadt Dortmund aktive Wettbüro-Betreiber verpflichtet. Im Durchschnitt, so habe die Stadt Dortmund der Zeitung Ruhr Nachrichten mitgeteilt, erhalte jeder der Anbieter 100.000 EUR zurück.
Auch andere Städte von gekippter Wettbürosteuer betroffen
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die damit verbundene Rückzahlung dürfte sich jedoch nicht nur auf die Stadt Dortmund auswirken. Ebenso wie Dortmund hatten sich auch Städte wie Hagen und Bochum für die Einführung der kommunalen Wettbürosteuer entschieden.
Wettbüro-Betreiber in diesen Städten dürften nun aufatmen. In Bochum beispielsweise wurde nach dem im September gefällten Urteil die Wettbürosteuer gekippt, noch bevor sie zum 1. Januar 2023 in Kraft treten konnte.
Auch in Hagen wurde nach dem Urteil die Wettbürosteuer gekippt, die dort 2,5 % des Brutto-Wetteinsatzes betragen hatte. Somit hat das Urteil wegweisende Wirkung in ganz Nordrhein-Westfalen und dürfte sich auch auf derartige Entscheidungen anderer Bundesländer auswirken.
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